Immobilienbewertung bei Scheidung — was Sie wissen müssen

Von Timon Bieri··8 Min. Lesezeit

Scheidung und Wohneigentum — der rechtliche Rahmen

In der Schweiz leben über 60% der Ehepaare im Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung. Das bedeutet: Was während der Ehe erworben wurde (Errungenschaft), wird im Scheidungsfall hälftig aufgeteilt. Die Familienimmobilie ist meistens Errungenschaft — und ihr Wert zum Zeitpunkt der güterrechtlichen Auseinandersetzung bestimmt, wer was bekommt.

Der richtige Bewertungszeitpunkt

Entscheidend ist der Verkehrswert im Moment der güterrechtlichen Auseinandersetzung — typischerweise nach Rechtskraft der Scheidung. Bis dahin können Jahre vergehen, in denen sich der Wert erheblich verändert. Viele Scheidungspaare unterschätzen, wie wichtig eine zeitnahe Neubewertung ist.

Zwei Szenarien — zwei Vorgehensweisen

Szenario 1: Einigung zwischen den Ehegatten

Sie sind sich einig, wer das Haus übernimmt oder dass verkauft wird. In diesem Fall genügt oft eine Online-Bewertung oder eine Maklereinschätzung. Kosten: null bis wenige hundert Franken. Wichtig: Schriftlich festhalten, auf welchen Wert man sich einigt.

Szenario 2: Streit über den Wert

Ein Ehegatte will das Haus übernehmen, der andere zweifelt am Wert. Hier braucht es ein professionelles Gutachten durch einen eidgenössisch diplomierten Bewerter oder bei gerichtlicher Eskalation einen vom Gericht bestellten Experten. Kosten: CHF 2 500 bis 6 000.

Die häufigsten Streitpunkte

Eigengut vs. Errungenschaft: Haben Sie die Immobilie vor der Ehe besessen oder geerbt? Dann ist sie Eigengut. Haben Sie die Hypothek während der Ehe reduziert? Dann bekommt der andere Ehepartner anteilig die Wertsteigerung mit — ein häufiger Streitfall.

Investitionen und Renovationen: Wer hat was bezahlt? Investitionen aus Errungenschaft in Eigengut-Immobilien erzeugen Rückforderungen im Scheidungsfall.

Mehrwert und Minderwert: Die Wertentwicklung seit Erwerb wird güterrechtlich aufgeteilt — aber nur die «konjunkturelle» Wertsteigerung, nicht jene durch persönliche Investitionen.

Praktische Schritte für Scheidungspaare

  1. Rechtsberatung zuerst: Klären Sie mit einem Scheidungsanwalt den Güterstand und die rechtliche Lage. Ohne klaren Güterstand keine sinnvolle Bewertung.
  1. Dokumente zusammenstellen: Kaufvertrag, Hypothekarverträge, Rechnungen für Renovationen, Steuerunterlagen, Grundbuchauszug.
  1. Erste Einschätzung holen: Starten Sie mit einer kostenlosen Online-Bewertung. Das gibt Ihnen und Ihrem Ex-Partner eine gemeinsame Faktenbasis.
  1. Entscheidung: Kauf oder Verkauf
  • Einer übernimmt: Der andere wird ausbezahlt. Hypothek muss tragbar sein.
  • Gemeinsamer Verkauf: Beide haben Mitsprache. Transparenter Prozess ist entscheidend.
  • Aufschub des Verkaufs: Möglich, solange Kinder minderjährig sind.
  1. Professionelles Gutachten bei Uneinigkeit: Wenn die Online-Bewertung nicht reicht oder angezweifelt wird, beauftragen Sie gemeinsam einen neutralen Bewerter.

Steuerliche Aspekte

Bei der Übertragung der Immobilie im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung entfällt typischerweise die Grundstückgewinnsteuer (Steueraufschub). Die Steuer wird erst fällig, wenn der übernehmende Ehegatte später verkauft. Bei einem regulären Verkauf an Dritte wird die Grundstückgewinnsteuer wie üblich erhoben.

Bieri Immobilienbewertung — diskrete Begleitung

Wir kennen die Sensibilität einer Scheidungs-Situation. Unsere kostenlose Online-Bewertung bietet eine neutrale Faktenbasis für beide Partner. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen einen Makler, der den Verkauf professionell abwickelt — oder einen zertifizierten Bewerter für ein gerichtsfestes Gutachten.

Starten Sie mit unserer kostenlosen Bewertung — sie dauert 2 Minuten und ist komplett anonym. Eine gemeinsame Zahlenbasis reduziert Konflikte und beschleunigt die Einigung.

Was ist Ihre Immobilie wert?

Kostenlose Online-Bewertung in 2 Minuten — basierend auf offiziellen Schweizer Geodaten.